Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Egholm A|S
(UID-Nr. DK39929740) · Transportvej 27, 7620 Lemvig, Dänemark
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle kaufmännischen Geschäftsbeziehungen über die Lieferung von Waren, in denen die Firma Egholm A/S und deren in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Niederlassungen sowie verbundenen Unternehmen als Verkäufer („Verkäufer“) und ihre jeweiligen Vertragspartner als Käufer („Käufer“), zusammen als Kaufleute und als Parteien genannt auftreten.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis oder beim Fehlen eines Widerspruchs seitens des Verkäufers, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich zugestimmt. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, so ist darin kein Einverständnis in dessen Geltung zu sehen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Alle Angebote des Verkäufers, die nicht im Vertrag aufgenommen worden sind, sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen oder bestimmte Beschaffungsvereinbarungen des Verkäufers, insbesondere durch dessen Angestellte, im Zusammenhang mit dem Vertrag werden nur durch eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.2. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Probemuster und Preislisten sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für den Verkäufer jedoch insoweit unverbindlich.
2.3. Die vereinbarten Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als feste Fixtermine von dem Verkäufer bestätigt wurden. Der Beginn und die Fortführung der vereinbarten Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von sämtlichen Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus, darunter: die Einhaltung aller Zahlungsbedingungen und Vertragsverpflichtungen. Bei nichtrechtzeitiger Erfüllung der o.g. Voraussetzungen sind die Liefertermine entsprechend anzupassen.
2.4. Sofern ein Liefertermin vereinbart ist, ist dieser eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der Frist gegenüber dem Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen versendet oder bereitgestellt wird. Bei einer schuldhaften Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 20 Werktagen schriftlich zu setzen.
2.5. Für die entsprechenden Besonderheiten wie internationale gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Genehmigungen und Ausführungsbestimmungen; ebenso für die Beschaffung der notwendigen Import- und Transitpapiere (Zoll usw.), soweit diese nicht ausschließlich aus gesetzlichen Gründen durch den Verkäufer beschafft werden müssen, ist der Käufer verantwortlich.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der Vertragsgegenstand, der Lieferungs- und Leistungsumfang, die Qualität, technische Anforderungen, individuelle Merkmale und Bedingungen sind ausschließlich und abschließend im Vertrag aufgeführt und vereinbart.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen, soweit diese für den Käufer isoliert sinnvoll nutzbar sind oder soweit die Erbringung von Teillieferungen vereinbart wird.
3.3. Als Erfüllungsort wird der Sitz des Verkäufers (Ex Works bzw. „Ab Werk“) gemäß den Bedingungen der INCOTERMS in ihrer aktuellen Form vereinbart, wobei der Verkäufer die Lieferung, auf Kosten des Käufers, an ein Transportunternehmen übergibt. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Lieferung zum Abtransport auf den Käufer über.
3.4. Soweit eine körperliche Abnahme der Lieferung vereinbart ist oder ein Transportunternehmen für die Beförderung der Lieferung von dem Käufer beauftragt wird und ein Annahmeverzug vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz der entstandenen Kosten (wie Sicherungs-, Lager- oder Transportkosten) von dem Käufer zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben diesem vorbehalten.
3.5. Gerät der Verkäufer aus Gründen, die er nachweisbar allein zu verschulden hat, mit dem Liefertermin oder mit der Nachlieferung von fehlenden Lieferteilen mehr als 14 Werktage nach Ablauf der angemessenen Nachfrist in Verzug, so ist der Käufer berechtigt, den nachzuweisenden entstandenen Verzugsschaden ersetzt zu verlangen. Die Summe des Verzugsschadens darf pro Woche nicht 0,5%, maximal jedoch 5%, des Preises für den verzögerten Teil der Leistung überschreiten. Die Höchstgrenze des Verzugsschadens beträgt 3% des Vertragswertes, es sei denn, der Verkäufer verursacht den Verzug infolge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich und die Summe des Verzögerungsschadens reicht nicht aus, um den erlittenen Schaden zu ersetzen.
4. Produktmängel / Fehlmengen
4.1. Der Käufer hat die Lieferung innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Warenzustellung auf offene Mängel (qualitativer und quantitativer Art) zu untersuchen und den Verkäufer bei Aufdeckung unverzüglich schriftlich zu informieren und den Mangel ausreichend zu bezeichnen sowie Beweise sicherzustellen.
4.2. Der Käufer hat dem Verkäufer während der Gewährleistungszeit etwaige auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und ausreichend dokumentiert mitzuteilen. Punkt 4.1. gilt entsprechend.
4.3. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Lieferung die vereinbarte Beschaffenheit hat, frei von Sachmängeln ist, die ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern und frei von Rechten Dritter ist. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung oder Garantie wird grundsätzlich nicht übernommen und bedarf ansonsten einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keinen Mangel.
4.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei unterlassener unverzüglicher Mängelrüge, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei geringfügigen Abweichungen von der Spezifikation, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei fehlerhaftem Austausch von Ersatzteilen, bei Transportschäden während der Lieferung, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Nichteinhaltung von Betriebs- und Wartungsbüchern sowie Anweisungen oder Empfehlungen des Verkäufers, Fremdeingriffe, unbefugter Veränderung des Leistungsgegenstandes, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneter Umgebung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
4.6. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ohne Zustimmung des Verkäufers nicht übertragbar.
4.7. Ergibt die Überprüfung, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, und sofern der Verkäufer aus der Gewährleistung in Anspruch genommen wird, sind die dem Verkäufer entstandenen Kosten durch den Käufer unverzüglich zu ersetzen.
4.8. Der Verkäufer wird im Falle der berechtigten Mängelanzeige nach seiner Wahl und innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 20 Werktagen die betroffene Ware entweder ersetzen oder Ersatzteile auf eigene Kosten liefern. Werden die mangelhaften Teile durch Ersatzteile ausgetauscht, dann werden die jeweiligen mangelhaften Teile (oder die Ersatzware) dem Verkäufer zurückgesendet. Bei unwesentlichen Mängeln hat der Käufer nur den Anspruch auf Kaufpreisminderung. Der Käufer verliert seinen Minderungsanspruch, wenn er die gelieferte Ersatzware/ Ersatzteile nicht annimmt.
4.9. Werden die Ersatzteile/ Ersatzware nach zweimaliger Fristsetzung nicht geliefert, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittrecht bezieht sich in diesem Fall nur auf die nicht erfolgte Ersatzlieferung für die mangelhafte Ware. Für die andere erhaltene Ware (falls solche bestellt oder geliefert wurde) besteht das Rücktrittsrecht nicht und der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware zu bezahlen.
4.10. Bei Mengenabweichungen (quantitativ) ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen, den Verkäufer unverzüglich gemäß den o.g. Bestimmungen zu informieren und die zu viel gelieferte Ware (in gegen jedwede Beschädigung abgesicherter Form) an den Verkäufer zurückzusenden oder die Lieferung noch fehlender Ware unter angemessener Nachfrist von mindestens 20 Tage zu verlangen. Werden die vom Verkäufer zu viel gelieferten Ware vom Käufer oder während des Transports beschädigt, so hat der Verkäufer Anspruch auf Wertersatz.
4.11. Die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus dem Gewährleistungsrecht sind auf die tatsächlichen, nicht vorhersehbaren, vom Käufer nachweisbaren Schäden, jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises begrenzt. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die entsprechenden angemessenen Maßnahmen zur Minimierung des Schadens nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat.
4.12. Für jedwede Garantien oder sonstigen Zusicherungen haftet der Verkäufer nur, wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.
5. Rücksendungen / Stornierungen
5.1. Rücksendungen sind nur im Gewährleistungsfall und nach vorheriger Abstimmung zulässig. Rücksendungen, die nicht zu Lasten des Verkäufers gehen, sind vom Käufer zu bezahlen.
5.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, seine Bestellung zu stornieren oder die erhaltenen Teilleistungen (falls solche im Vertrag vereinbart) zurückzuliefern, wenn sein Endkunde die entsprechenden Verträge außerordentlich kündigt, die jeweiligen Bestellungen storniert oder die Ware nicht abnimmt.
5.3. Stornierungen durch den Käufer sind nur mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers möglich. Wird diese erteilt, so ist der Verkäufer berechtigt, neben der Vergütung für die von ihm erbrachten Lieferungen und angefallenen Kosten eine Stornopauschale in Höhe von 10 % des Bestellwertes in Rechnung zu stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur vollständigen ordentlichen Bezahlung sämtlicher vertraglicher Forderungen einschließlich aller Zusatzkosten aus dem Kaufvertrag bleiben alle dem Käufer gelieferten Ware im Eigentum des Verkäufers. Dem Verkäufer steht bei Zahlungsverzug ohne Rücktritt und entsprechender Nachfristsetzung ein Herausgabeanspruch einschließlich des Anspruchs auf Ersatz von sämtlichen Zusatzkosten zu.
6.2. Der Käufer ist zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen des Vertragsgegenstandes ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht befugt.
6.3. Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen, an denen dem Verkäufer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer zur Sicherung an den Verkäufer ab. Die Weiterveräußerung der Forderungen ist dem Käufer im Falle seine Insolvenz oder im Konkursverfahren nicht gestattet.
6.4. Der Käufer ist im Falle einer Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes verpflichtet, seinerseits einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Endkunden zu vereinbaren, ohne den mit dem Verkäufer vereinbarten Eigentumsvorbehalt diesem offenzulegen (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).
6.5. Bis zur vollständigen Zahlung und während der Geltung des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, den entsprechenden Leistungsgegenstand auf seine Kosten gegen Untergang, Beschädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu sichern und gegebenenfalls einen geeigneten Versicherungsschutz abzuschließen. Beim Unterlassen dieser Verpflichtung, haftet der Käufer für jeden entstandenen Schaden.
6.6. Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mehr als nur unerheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann der Verkäufer die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus dem Kaufvertrag geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Der Verkäufer ist in diesen Fällen auch zur Lieferungseinstellung oder zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, nach Wahl des Verkäufers alle dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert seiner jeweiligen Gesamtforderungen um mehr als 25 % übersteigen.
7. Zurückbehaltungsrecht und Haftung
7.1. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Sollte dem Käufer gemäß den zwingenden rechtlichen Vorschriften ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis zustehen, beschränkt sich dieses auf einen angemessenen Teil des Wertes der vom Verkäufer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen.
7.2. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des Folgenden:
a: die vertragliche und außervertragliche Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur a) für nachweisbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens bis zur Höhe der Produkthaftungsversicherungssumme von DKK 25.000.000 begrenzt; c) nach den Bestimmungen zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Das Vorstehende gilt ebenfalls für die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.
b: der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Vermögenschäden, Nutzungsausfall, Betriebsuntersuchung, Kapitalkosten, Zinsverlust, Produktionsausfall, Verlust von Informationen und Daten und ausgebliebene Einsparungen. Für sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7.3. Alle Produkte des Verkäufers sind von Personen über 18 Jahre zu bedienen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der von ihm erteilten Instruktionen oder Anweisungen verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer Einsatzbedingungen, die eventuell im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand in deren Dokumentationen festgelegt sind, nicht einhält.
7.4. Bei unerheblichen Pflichtverletzungen und im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Käufer ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
7.5. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von erteilten oder angemeldeten Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter (nachfolgend ‚Schutzrechte Dritter‘), die der Verkäufer aufgrund von technischen Vorgaben, Informationen, Anweisungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen oder Informationen, die der Verkäufer durch den Käufer erhalten und für seine Erfüllung von Vertragspflichten verwendet hat.
7.6. Jedwede Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien endet mit dem Ende der Verjährungsfrist, es sei denn, es greifen zwingende gesetzliche Regelungen ein.
7.7. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang und endet spätestens in 12 Monaten (1 Jahr).
8. Höhere Gewalt
8.1 Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt, auch unter Berücksichtigung kaufmännisch sorgfältiger Planung und Vorsorge außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften), die Ausführung des Vertrags hindern oder diese beeinträchtigen, so dass der Verkäufer seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, ist der Verkäufer (a) für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (b) nicht verpflichtet, die Leistungen bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Vertragsausführung für den Verkäufer nachhaltig unwirtschaftlich machen.
8.2 Dauern diese oben genannten Ereignisse länger als 3 Monate, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag einvernehmlich zu kündigen. Die zum Zeitpunkt dieser Kündigung bereits erbrachten Leistungen des Verkäufers sind von dem Käufer zu bezahlen.
8.3 Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben sich die Parteien über angemessenen zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten.
8.4 Sofern ein Fall höherer Gewalt bei dem Käufer vorliegt, ist der Käufer verpflichtet, alle in seinem Machtbereich liegende und mögliche Mitwirkungsmaßnahmen zu ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern oder zu minimieren und den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, schriftlich zu informieren. Nimmt der Käufer diese Pflicht nicht wahr, so ist der Verkäufer von seiner entsprechenden Haftung befreit und der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet.
9. Verkauf und Zahlungsbedingungen
9.1. Der Kaufpreis, gesetzlichen Abgaben sowie eventuelle zusätzlichen Kosten gemäß diesen Geschäftsbedingungen werden im Vertrag geregelt.
9.2. Der Kaufpreis und die Einzelpreise entsprechen dem vom Verkäufer angebotenen, gültigen Preisen zum Zeitpunkt der Warenbestellung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Preise sind Nettopreise, soweit nichts anderes vereinbart. Gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe und andere gesetzliche Abgaben sowie eventuelle zusätzlichen Kosten gemäß diesen Geschäftsbedingungen werden gesondert abgerechnet und sind ebenfalls von dem Käufer zu tragen.
9.3. Die Zahlung hat ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung des Verkäufers genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto oder eine andere Zahlungsweise ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
9.4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Diese Zahlungsfrist ist eine feste Frist, deren Überschreitung durch den Käufer zum Verzug führt. Dabei braucht der Verkäufer den Käufer nicht gesondert zu mahnen. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei dem Verkäufer. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Grundlage für die Vertragsausführung. Werden diese nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferungen einzustellen oder vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8,05 Prozentpunkten über dem jeweilig offiziell gültigen Basiszinssatz (Darlehenszinssatz der dänischen Nationalbank) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
9.5. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer durch eine von dem Verkäufer ausgesuchte Kreditversicherungsgesellschaft hinsichtlich der Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers prüfen zu lassen. Kann eine solche Prüfung nicht durchgeführt werden, dann gilt als Zahlungsbedingung eine Vorauszahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist nicht berechtigt, in diesem Fall seine Bestellungen zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist dann an die Bestellung gebunden und ist verpflichtet, die bestellte Menge an Waren im Voraus zu bezahlen bzw. zu kaufen. Punkt 9.4 gilt entsprechend.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
10.1. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht Dänemark.
10.2. Der Gerichtsstand ist Lemvig, Dänemark.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, dann sind die übrigen Bestimmungen davon unberührt und bleiben gültig. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrags am nächsten kommen.
10.4. Jedwede Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder der jeweiligen Bestellungen sowie sonstigen vertragsbezogenen Abreden und Kündigungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erteilt sind. Dies gilt auch bei einem Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.5. Der Vertrag oder die einzelnen Rechte aus dem Vertrag sind nicht an Dritte abtretbar, es sei denn der Verkäufer erteilt seine schriftliche Zustimmung.
11. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Richtlinien von Egholm hinsichtlich des Schutzes von Kundendaten und Kooperationspartnern
DATENSCHUTZ
11.1 Wenn und soweit ein Kunde oder Lieferant personenbezogene Daten im Namen von oder an Egholm im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet, verpflichtet sich der Datenverarbeiter gegenüber dem Datenverantwortlichen, dass der Datenverarbeiter.
11.1.1.1 den Verpflichtungen nachkommen muss, die dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen durch das Sicherheitsdatenschutzprinzip auferlegt werden, und zwar.
11.1.2 technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die ausreichen, um zumindest den Verpflichtungen, die dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen durch das Prinzip des Sicherheitsdatenschutzes auferlegt werden, nachzukommen, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter des Datenverarbeiters zu gewährleisten, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben;
11.1.3 nur personenbezogene Daten für und im Namen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zum Zwecke der Erfüllung und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu verarbeiten (und gegebenenfalls nur auf Anweisung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, um die Einhaltung der DPA/GDPR zu gewährleisten, je nachdem, welche in Kraft ist); und
11.1.4 es Vertretern des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu gestatten, die Einhaltung der Anforderungen dieser Bedingungen durch den Datenverarbeiter mit angemessener Frist und/oder, nach Wahl des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, auf Anfrage, dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen den Nachweis über die Einhaltung dieser Anforderungen zu erbringen;
11.1.5 ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Datenverantwortlichen keinen anderen Prozessor zu beauftragen;
11.1.6 ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Egholm keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln darf und Egholm bei der Erteilung der Zustimmung zur Übermittlung solche Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und für den Kunden oder Lieferanten und/oder einen ausländischen Datenverarbeiter vorschreiben kann, die der Käufer verlangt, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt sind (wie vom Grundsatz des internationalen Datenschutzes gefordert); und
11.1.7 unterstützt den Datenverantwortlichen bei der Erfüllung aller Verpflichtungen, die Egholm dem Datenverantwortlichen in Bezug auf die vom Datenverarbeiter verarbeiteten personenbezogenen Daten auferlegt hat, einschließlich:
11.1.8 dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen angemessene Unterstützung bei der Erfüllung aller Anträge auf Zugang zu den Daten, die dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unter Egholm übermittelt wurden;
11.1.9 den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unverzüglich über den Erhalt einer vom Datenverarbeiter erhaltenen Zugangsanfrage in Bezug auf personenbezogene Daten, die gemäß einem Vertrag verarbeitet werden, zu informieren; und
11.1.10 keine personenbezogenen Daten als Reaktion auf eine Anfrage nach einem Zugang ohne vorherige Rücksprache mit dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und ohne dessen Zustimmung weiterzugeben.
Version V004/2020
Datum: 27-03-2020